Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt ausschließlich durch den Vereinsvorstand. Am einfachsten ist es, zu den Gartensprechtagen einfach mal vorbeizuschauen. Aber natürlich ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon möglich.
Häufige Fragen
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ein Kleingarten ist günstiger als man denkt. Für ca. 300 € pro Jahr kann man die Vorzüge des eigenen Gartens genießen. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag, der Pacht, der Laubenversicherung und den Kosten für Wasser und Strom. Eine genaue Abrechnung erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres. Wasser- und Stromzähler sind in jedem Garten installiert.
Bei der Neuverpachtung eines Gartens muss einmalig ein Ablösebetrag an den Vorpächter gezahlt werden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem tatsächlichen Wert des Gartens, den ein unabhängiger Schätzer ermittelt. Der Preis ist insbesondere vom Alter und Zustand der Gartenlaube und den im Garten vorhandenen Pflanzen und Wegen etc. abhängig.
Gibt es Regeln, die ich beachten muss?
JA. Für Kleingärten gelten besondere Regeln. Als Grundlage gilt das Bundeskleingartengesetz und wir haben wir eine eigene Satzung. In erster Linie sind die Regelungen dazu da, die Gärtner zu schützen. Wichtig ist, das etwa 1/3 der Fläche tatsächlich für den Obst- und Gemüseanbau genutzt wird. Außerdem darf die Laube nicht größer als 24 qm sein. Im übrigen sind wir ein Verein, und gegenseitige Rücksichtnahme sollte selbstverständlich sein.
Muss ich Mitglied werden?
JA. Gärten werden bei uns nur an Vereinsmitglieder verpachtet.
Gibt es ein aktives Vereinsleben?
JA. Zum einen finden (freiwillige) gemeinschaftliche Aktivitäten wie z.B. Frühjahrs-Frühstück, Erntedankfest oder Weihnachtsfest statt. Natürlich gibt es auch immer die Gelegenheit zum Fachsimpeln oder zur gemeinsamen Freizeitgestaltung im Garten – aber ich kann natürlich auch einfach mein Törchen hinter mir zu machen und eine Weile mit mir und meinem Garten alleine sein.
Gibt es eine Verpflichtung zur Gemeinschaftsarbeit?
JA. Diese wird jährlich nach aktueller Situation zugeordnet. Der Zeitaufwand beträgt 6 Stunden im Jahr, andernfalls werden 10,00€ Gebühr pro Stunde fällig.