Gartenordnung des Vereins der Kleingärtner „Gartenfreunde Südost e.V.“ Leipzig
Auf der Grundlage der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. sowie der Rahmenkleingartenordnung des Stadtverbandes der Kleingärtner e.V. Leipzig, wurde zur Mitgliederversammlung am 22.01.2017 folgende Gartenordnung für den Verein der Kleingärtner „Gartenfreunde-Südost e.V.“ beschlossen und tritt nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung sofort in Kraft. Diese wird anschließend im Schaukasten des Vereines ausgehangen und auf der Internetseite des Vereines veröffentlicht. Jedes Mitglied erhält die Gartenordnung ausgehändigt, welche zu den Sprechzeiten des Vorstandes im Vereinsbüro abgeholt werden kann.
- Vereinsanlage
- Der Verein hat eine Größe von 142.153 m² und ordnet sich in das öffentliche Grün der Stadt Leipzig ein. Er ist für die Allgemeinheit zugänglich.
- Wege, Wiesen und Vorstandsgelände unterliegen der ständigen Pflege durch alle Mitglieder des Vereins. Parkplätze sind von den betreffenden Parkplatznutzern in Ordnung zu halten. Die Vereinswiese dient der Erholung und der Förderung des Gemeinschaftslebens. Deshalb ist das Fußballspielen nicht gestattet. Das Herum klettern auf den Bäumen ist verboten. Dem Verein obliegt die Obsternte.
- Das Vorstandsgebäude dient der Gestaltung des Vereinslebens sowie der Fachberatung und Schulung.
- Die Vereinsgaststätte und der Saal sind Eigentum des Vereins und können auf der Grundlage eines Pachtvertrages vermietet werden. Der Pächter ist der Vereinsgartenordnung verpflichtet und hat entsprechend auf seine Mitarbeiter und Gäste einzuwirken.
- Der Verein ist prinzipiell nur über folgende Durchgänge zu betreten bzw. zu verlassen:
Tabaksmühle 44a (Haupteingang), Tabaksmühle Parkeingang, Lerchenrain und Triftweg. Ausnahmen werden vom Vorstand geregelt.
Hinweis: In der gesamten Kleingartenanlage besteht KEIN Winterdienst!!!